Die Abmahnmafia, wundervoll vertreten durch den Herrn Rechtsanwalt Klimke von der Kanzlei ksp., hat sich wieder gemeldet.

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Ich halte dann auch mal was zunächst fest: das ist das erste Mal, dass er endlich mal ganz konkret und klar benennt, um welches Bild es ihm geht. War doch gar nicht so schwer, oder? Die Mandantin (dpa Picture Alliance GmbH) ist jetzt vielleicht nicht zwingend dazu verpflichtet, mich vor der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf eine evtl. Rechtsverletzung hinzuweisen, aber besserer Ton und best practice – und nebenbei Usus im Netz – wäre es definitiv gewesen. Nun weiß ich natürlich, dass die typischen Webseitendisclaimer rechtlich kaum bis nicht haltbar sind und insbesondere das berühmtberüchtigte “LG Hamburg” Urteil immer gerne falsch zitiert wird. Und ja, dass ich dieses Foto nicht selbst geschossen habe, bestreite ich ja gar nicht. Ich habe ja sogar im title Tag dazu geschrieben, wo ich es ursprünglich her hatte.

Spannend fand ich dann allerdings die doch schon dreiste Lüge, ich hätte ihre Mandantin diffamiert. Selbstverständlich auch wieder, ohne klar zu benennen, womit. Der von mir an die dpa gerichtete Tweet fragte die dpa, ob sies wirklich nötig haben, kaum gelesene Blogs abzumahnen. Was ist daran diffamierend?

Ich halte mal fest…seit dieser Quark angefangen hat, hat ksp. mir:

  • vorgeworfen, einen klaren Rechtsbruch begangen zu haben, es aber erst nach 3 Briefen hinbekommen, diesen auch klar und eindeutig zu benennen
  • mir am 1.6. einen Brief mit Fristsetzung geschrieben, diesen aber in voller Absicht – so muss ich annehmen, anders kann ich es mir nicht erklären – erst rund 20 Tage später abgeschickt, so dass mich dieser gerade mal 8 Tage vor Ablauf der Frist erreichte….wenn das keine Absicht war, dann muss ich echt mal fragen: warum würde man sonst am 1.6. einen Brief schreiben, diesen aber so lange bei sich behalten und erst so spät abschicken, wenn nicht, um die Frist künstlich abzukürzen?
  • mir nun Diffamierung unterstellt

Vielleicht bin ich auch blöd und kapiere einfach nicht, was das Wort bedeutet. Kann ja sein. Schauen wir mal:

Als Diffamierung (von lateinisch: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.

Und Wikipedia sollte es ja wissen.

So, was habe ich der Mandantin denn nun unterstellt? Ich habe ihr unterstellt, mich abzumahnen. Mir Anwälte auf den Hals zu jagen, die für die dpa Geld von mir eintreibt. Man mag mich nun blöd nennen, aber das ist exakt das, was geschieht. Meinem Verständnis nach ist die Beschreibung der Realität, die bloße Nennung von Fakten, keine Verleumdung. Aber wenn mir ein Anwalt unterstellt, dass ich das täte, mir also eine Verleumdung vorwirft, wo keine ist, ist das dann nicht auch wieder…..ach egal.

Welchen Schaden die mächtige dpa da von mir ersetzt bekommen muss, erschließt sich mir bei einem Beitrag, der keine 500 Views erzielt hat, im Übrigen nicht ganz. Aber das wird mir ksp. sicherlich noch darlegen, wär ja gelacht. Braucht auch vermutlich nur drölf weitere Briefe, wo kämen wir denn da auch hin, würden sich Anwälte klar und verständlich ausdrücken.

Hier noch, was English natives nun eine “exercise in futility” nennen würden. Meine letzte Antwort an den Verein. Ich weiß ja, dass ich letztlich gegen recthlich sicher einwandfreies, aber moralisch einfach mal fragwürdiges Gebahren keinerlei Chance habe, langfristig.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Klimke,

ich empfinde es als dreist, dass Sie in Ihrem neuen Schreiben an mich vom 27.06.2016 wieder gleich zwei grobe Schnitzer haben. Immerhin kam dieser Brief allerdings mal zeitnah bei mir an, das ist ja schonmal ein Fortschritt und keine weitere Hinhalte- bzw. Verzögerungstaktik.  Dass Sie auf den Hinweis auf ebenselbige bei Ihrem vorigen Schreiben nun in Ihrer Antwort mit keinem Wort eingehen, hat im Übrigen einen faden Beigeschmack.

Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es ein Unding ist, in einem Brief vom 1.6. eine Frist bis zum Ende des Monats zu setzen und diesen dann erst so abzuschicken, dass er erst am 23.06. beim Empfänger eingeht. Ist dies das Geschäftsgebahren, welches in Ihrer Kanzlei gepflegt wird? Fristen setzen und dann die Zustellung des entsprechenden Briefes so verschleppen, dass von einer Frist gerade noch ein Drittel der Zeit übrigbleibt, die man gehabt hätte, hätten Sie den Brief nicht noch fast 20 Tage in ihrem Ausgang herumliegen lassen?

Desweiteren haben Sie natürlich Recht. Ihre Mandantin ist mit Sicherheit nicht verpflichtet, auf einen Rechtsbruch hinzuweisen, anstatt direkt zu klagen bzw. abzumahnen. Sie werden dies besser wissen, als ich, immerhin habe ich nicht Jura studiert. Allerdings wäre es der deutlich bessere Ton gewesen, den man hätte anschlagen können. Usus im Netz ist dies obendrein.

Im von Ihnen inkriminierten Bild – meinen Glückwunsch im Übrigen, nach 3 Briefen haben Sie es endlich geschafft, mir klar zu benennen, um welches Bild es sich handelte, Danke dafür, wenngleich ich gerne weniger oft danach hätte fragen müssen wollen – war im Übrigen im sogenannten title Tag die ursprüngliche URL angegeben. Der Beitrag hat darüber hinaus keine 500 Views geschafft, welchen Schaden habe ich Ihrer Mandantin damit bitte verursacht, ein Bild unter Angabe des Fundorts ebenso zugänglich zu machen, wie es Google oder eben auch die Zeitung, von deren Webseite ich das Bild ursprünglich hatte? Wann reichen Sie im Übrigen Klage gegen Google ein? Ich glaube nicht, dass Google für die öffentliche Zugänglichmachung dieses Bildes gezahlt hat und bei Google wurde es deutlich häufiger gesehen, als in meinem Blog, welches dieses Jahr im etwa so viele Aufrufe (insgesamt auf das Blog bezogen, noch nicht einmal den betreffenden Beitrag oder gar das Bild) hatte, wie Google und dessen Bildersuche in vermutlich 5 Sekunden. Wo ist der verursachte “Schaden” jetzt größer?

Es wäre Ihrer Mandantin durchaus zuzumuten gewesen, mir schlicht eine Mail zu schreiben, mir im Disclaimer auch geschrieben steht. Das Bild wäre instant entfernt worden. Stattdessen wird gleich zum Mittel der Klageandrohung gegriffen. Wo ist da die Verhältnismässigkeit? Der Schaden, den Ihrer Mandantin sich damit selbst zufügt, ist im Übrigen deutlich größer, als jeder Schaden, den ein von mir verwendetes Bild in einem von mir geschriebenen Beitrag in einem kaum gelesenen Blog im Internet jemals verursachen könnte. Niemand mag Abmahner. There’s no such thing as bad publicity ist ein guter Wahlspruch, aber ob man dieses Image wirklich haben möchte, ist halt fraglich. Aber was kümmert einen das Image, solange man mit wenig Aufwand und Mühe gutes Geld aus kleinen Trotteln wie mir pressen kann, nicht wahr?

Sie mögen im Recht sein. Sie sind es vermutlich auch. Ihr Verhalten ist aber dennoch so falsch, wie es nur geht. Ist Ihnen allerdings egal, weiß ich.

[…]Mit freundlichen Grüßen

Von badidol

badidol wurde 1981 geboren. Er arbeitet seit fast 20 Jahren im und am Internet als Community Manager (fast 15 Jahre beim selben Arbeitgeber), Social Media Manager, Moderator und verkauft dabei Eskimos Kühlschränke. Er spricht fließend Sarkastisch. In der Jugend linke Socke, als junger Erwachsener eher sozialliberal und mittlerweile von konventionellen Schubladen genervt. Atheist, Pragmatiker und Realist.

2 Gedanken zu „Neues von der Abmahnmafia“
  1. Hallo, KSP verfolgt im Interesse eines Mandanten einen Urheberrechtsverstoß. Okay, was ist daran auszusetzen? Hat KSP tatsächlich abgemahnt, also eine Abmahnung mit einer Summe genannt oder nur ein Honorar geltend gemacht?
    Ich denke, dass jemand mit der hohen Intelligenz, die Ihren Artikeln zu entnehmen ist, sich durchaus des Rechtsverstoßes bewußt ist. Sie haben es riskiert und wurden erwischt. Handeln Sie kooperativ einen vernünftigen Kompromiss aus und stehen Sie zu Ihrer Tat. Alles andere ist Diffamierung. LG Kunibert

    1. Was daran auszusetzen ist, habe ich in den vorangegangenen Posts dazu mehrfach gesagt. Es ist schlicht lächerlich, bei einem Blog mit kaum Zugriffen und Lesern hier so vehement auf Umsetzung zu pochen, anstatt zunächst freundlich hinzuweisen, insbesondere, da die Quelle des Bildes ja genannt war. Des Weiteren wäre das Bild bei einmaligem Hinweis ja zeitnah entfernt worden. Aber nein, stattdessen muss gleich das grosse Kaliber gezogen werden. Verhältnismässig ist anders.

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