jb
Vorab, bevor ich überhaupt beginne, ein paar Worte zu dem ganzen Unsinn zu verlieren, vielleicht ein kleiner Disclaimer. Es kann gut sein, dass zartbesaitete Seelen sich von dem nun folgenden Text verstört, beleidigt, irritiert oder sonstwie fühlen. Das ist mir….egal und völlig, einzig und allein und gänzlich exklusiv: deren Problem. Des Weiteren: ich schreibe weiter unten Vieles über Gesetze und Paragraphen. Ich bin kein Jurist, also stelle ich erhebe ich keinerlei Anspruch auf Korrektheit meiner Angaben, allerdings bin ich durchaus in der Lage, grammatikalisch korrekt zu lesen.
Nachdem wir das geklärt hätten, kanns ja losgehen. Weiterlesen auf eigene Verantwortung.

Derzeit in aller Munde: die Causa Böhmermann. Ein Comedian, man möchte sagen ein Scherzbold, ein Joker, Clown und Narr, der eine eigene Sendung beim ZDF hat. In dieser Sendung tut und sagt er öfter mal Dinge, die eher zartfühligen Pflänzchen schonmal die Schamesröte ins Gesicht treiben können und von denen sich Personen des öffentlichen Lebens, die er sich gerne mal zur Brust nimmt, unter Umständen beleidigt fühlen. Das ist, um das gleich vorwegzunehmen, völlig in Ordnung, als Satiriker ist dies Teil dessen, was man von ihm durchaus erwartet, wenn man noch hinreichend Berührung mit der Realität hat.

Sein aktuellstes Stück, welches gerade für politischen und diplomatischen Aufruhr sorgt: ein Schmähgedicht über Recep Tayyip Erdoğan, das derzeitige Staatsoberhaupt der Türkei. Ein Mann, über den die Welt, wenn man den meist gegoogleten Begriffen in Verbindung mit seinem Namen Glauben schenken darf, denkt, dass er ein Mörder, ein Dieb, ein Diktator und ein Schuft sei. Die ZDF nahm das entsprechende Video zu Böhmermanns Schmähgedicht, in dem er dessen Illegalität auch mehrfach betonte, aus der Mediathek, auf Plattformen wie Vimeo und Youtube werden entsprechende Uploads zeitnah wegen Copyright Infringement geclaimed und Mutti Merkel gibt sich, wie das ZDF auch, apologetisch. Sogar einen kompletten WIkipedia Artikel in der englischen WIkipedia gibt es zu der “Böhmermann affair“.

Doch was ist dran an dem ganzen Spuk um das Schmähgedicht? Nun, bevor man sich ernsthaft mit dem Machwerk auseinandersetzen kann, muss man es mal gesehen haben. Das ist mittlerweile gar nicht mehr so leicht, denn wo das ZDF es mit dem magischen Zauberstab des Copyright von der Publikation ausschließen kann, tut das ZDF dies auch kräftig. Zum Glück gibt es Grenzen, die auch hier nicht oder nur schleichend eingerissen werden, so dass es das Video an einigen Stellen noch gibt, wie hier zum Beispiel: >> Klick fürs Video <<

So, nachdem wir uns das Video nun angesehen haben, können wir auch darüber sprechen. Reduzieren wir, was wir gerade gesehen haben, doch mal nur auf den reinen Gedichttext und lassen die Einwürfe zwischendrin einfach mal weg, dann ergibt sich folgender Gedichttext:

Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan, der Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen
und dabei Kinderpornos schauen.
Und selbst abends heißt’s statt schlafen,
Fellatio mit hundert Schafen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.

Jeden Türken hört man flöten,
die dumme Sau hat Schrumpelklöten.
Von Ankara bis Istanbul
weiß jeder, dieser Mann ist schwul,
pervers, verlaust und zoophil –
Recep Fritzl Priklopil.
Sein Kopf so leer wie seine Eier,
der Star auf jeder Gangbang-Feier.
Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,
das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.

Dann schauen wir doch mal. Finden sich darin Beleidigungen? Was sind Beleidigungen? Wikipedia definiert das so:

Beleidigung steht für:

Fernab dieser nüchternen Definition dürfte allerdings wirklich jeder Leser eine halbwegs vernünftige und von allen hier Lesenden teilbare Ahnung davon haben, was nun eine Beleidigung ist. Eine Beleidigung, das ist doch der kleinste gemeinsame Nenner, den wir hier finden können, ist eine Äußerung, die den Rezipienten treffen soll, die ihn auf abschätzige Art und Weise behandeln soll und idealerweise vor einem Publikum, so dass dieser in der “öffentlichen Meinung” herabgesetzt wird. Erfüllen die Dinge, die Böhmermann in seinem Schmähgedicht über Erdoğan sagt, diese Kriterien? Einige davon schon, recht deutlich sogar. Ich bin nun kein Jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Chancen meines Nachbarn auf einen für ihn positiven Ausgang des Verfahrens, sollte ich ihn beschuldigen, Ziegen zu ficken, Kinderpornos zu schauen, etc. und es zu einem Verfahren kommen sollte, recht gut stünden. Im Zweifelsfall auch nicht nur wegen Beleidigung (§185 StGB), sondern vermutlich auch wegen Übler Nachrede (§186 StGb) oder Verleumdung (§187 StGb). Insgesamt kommt es hier durch Troll Böhmermann zu mehrfachen, ehrenrührigen Aussagen, nebst potentiell ehrenrühriger/beleidigender Aussagen zur Größe von Erdoğans Gemächt und dessen bevorzugter Nutzungsweise desselben. Hier sind mit zoophil, pervers und derlei mehr durchaus ein paar Brummer dabei, die so nach meinem Dafürhalten nicht mehr wirklich legal sind und durchaus sanktionabel, nach dem Wortlaut des Gesetzes.

Andererseits: Erdoğan ist eine Person des öffentlichen Lebens und anders als in der Türkei, wo er mehrfach alles, was ihm nicht in den Kram passt, unterdrückt, zensiert oder schlicht verklagt, darf Satire in Deutschland ganz schön viel. Ob sie auch das, was Böhmermann hier gemacht hat, darf, ist eine Frage für Juristen und Gerichte und genau da hat Kanzlerin Merkel diese Frage ja nun auch hingeschoben. Dafür bekommt sie zur Zeit reichlich Backenfutter im Netz, vornehmlich von Pegidioten und anderem braunen Ungeziefer, aber gerne auch mal von linksveganen Weltverbesserern mit mangelhaften Grammatikkenntnissen, die aus Dummheit nun denselben Unfug verzapfen, wie der braune Schund der Nation.

Räumen wir mit all dem Unsinn doch mal kurz auf, ok? Zunächstmal ist “Kanzlerin erlaubt Strafverfolgung” primär erstmal absurd, falsch und dumm. Mutti kann das weder erlauben noch verbieten, das macht in Deutschland nach wie vor die Judikative und da wir in Deutschland eine Gewaltenteilung und eine an sich in ihren Grundzügen immer noch funktionierende Demokratie haben, ist die Entscheidung darüber, ob eine Strafverfolgung stattfindet oder nicht keine von Mutti und ihren Mitspielern der Regierung, sondern die der Staatsanwälte und Richter. Die Legislative wiederum, bei der Mutti zwar mitspielt, die Mutti allerdings nicht alleine macht, könnte und kann Mutti wiederum nutzen, um den in der Tat in seiner Gänze weit überholten und unsinnigen Paragraphen $103 StGb abzuschaffen, das soll ja nun auch gemacht werden.

Viele lesen diesen 103er aber auch absolut falsch und argumentieren “Ja aber der war doch gar nicht in Deutschland, also gilt das eh nicht!”. Ok, nochmal langsam und zum Mitschreiben, hier der Gesetzestext:

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Das wichtige Wörtchen oder habe ich in obigem Gesetzestext mal hervorgehoben, da es anscheinend jeder, der sich zu der Causa im Internet gerade zu Wort meldet, ganz gerne überliest.

Frau Merkel hat – und dass ich mal zum Merkelapologeten werd, hätt ich mir nicht träumen lassen – schlicht richtig gehandelt. Sie kann Gesetze nicht im Alleingang ändern und nach Gutdünken auswürfeln, was nun richtig ist. Stattdessen hat sie die einzig richtige Entscheidung getroffen: lasst die Gerichte klären, was der Gerichte Klärung bedarf. Das ist, auch wenns alles in sich absurd ist, durchaus folgerichtig und gut so. Ausnahmsweise mal alles richtig gemacht. Dass ihre völlige Unsouveränität in der Flüchtlingsfrage sie nun auf ganzer Linie einholt, hat ja nun per se nichts, aber auch absolut gar nichts, mit der Causa Böhmermann zu tun und nur um diese geht es hier ja.

Mein Fazit der ganzen Geschichte:

An sich sind doch jetzt alle happy. Der Jan, weil er die PR seines Lebens bekommen hat und selbst nicht mal wirklich viel dafür tun musste. Der Recep, weil der böse Deutsche jetzt vor den Kadi kommt. Und Mutti, weil sie den Recep noch braucht und ihm geben konnte, was er wollte. Und am Ende wird das Urteil vermutlich eh Freispruch lauten. Wenn nicht, spräche das nicht unbedingt für unsere Demokratie und schon gar nicht für unsere Souveränität, in jeder denkbaren Wortbedeutung.

Der Gewinner in der ganzen Sache ist übrigens Böhmermann. Wer ihn bisher nicht kannte, jetzt kennt ihn die halbe Welt und sein Fazit dazu lässt tief blicken.

Gefickt eingeschädelt.

Von badidol

badidol wurde 1981 geboren. Er arbeitet seit fast 20 Jahren im und am Internet als Community Manager (fast 15 Jahre beim selben Arbeitgeber), Social Media Manager, Moderator und verkauft dabei Eskimos Kühlschränke. Er spricht fließend Sarkastisch. In der Jugend linke Socke, als junger Erwachsener eher sozialliberal und mittlerweile von konventionellen Schubladen genervt. Atheist, Pragmatiker und Realist.

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